Gremien der Europa-Union Schleswig-Holstein

Landesversammlung

Die Landesversammlung ist das oberste Organ des Landesverbandes. Sie beschließt über die allgemeinen Richtlinien der Arbeit des Landesverbandes und wählt und entlastet den Landesvorstand. Sie setzt sich aus den Delegierten der Kreisverbände zusammen, die für je angefangene 20 Mitglieder eine/n Delegierte/n oder eine/n Stellvertreter/in entsenden. Die nächste Landesversammlung in diesem Jahr findet am 9.9.2017 in Lübeck statt.

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Landesausschuss

Der Landesausschuss ist in der Zeit zwischen den Landesversammlungen das oberste Organ des Landesverbands. Die Sitzungen des Landesausschusses finden nach Bedarf, jedoch mindestens alle sechs Monate statt.

Er setzt sich aus dem Landesvorstand und den Vorsitzenden der Kreisverbände oder deren Stellvertretungen und für je angefangene 100 Mitglieder aus einem/r weiteren Delegierten zusammen. Dem Landesausschuss gehören außerdem drei Mitglieder der Jungen Europäischen Föderalisten Schleswig-Holstein (JEF SH) an, die hierzu von der Landesversammlung der JEF SH gewählt werden.

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Landesvorstand

Der Landesvorstand führt die Beschlüsse der Landesversammlung und des Landesausschusses durch. Er besteht aus dem Landesvorsitzenden, drei gleichberechtigten Stellvertreter/n/innen, dem Schatzmeister, bis zu acht weiteren Mitgliedern und einem Vertreter der Jungen Europäischen Föderalisten Schleswig-Holstein (JEF SH).

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Bundeskongress

Der Bundeskongress ist das oberste Gremium der Europa-Union Deutschland (EUD) und definiert die ideellen und politischen Grundsätze des Verbandes. Zum jährlichen Bundeskongress treffen die Vorsitzenden und die Delegierten der Landesverbände sowie der Jugendorganisation JEF und das Präsidium zusammen.

Die Delegierten des Landesverbands Schleswig-Holstein werden auf der Landesversammlung gewählt.

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