Landesversammlung

Gemäß § 13 unserer Satzung ist die Landesversammlung das oberste Organ des Landesverbandes. Sie beschließt über die allgemeinen Richtlinien der Verbandsarbeit und die Beitragsordnung. Außerdem wählt und entlastet sie alle zwei Jahre den Landesvorstand. Auch Satzungsänderungen müssen von der Landesversammlung beschlossen werden.

Die Landesversammlung besteht aus den Delegierten der Kreisverbände. Diese entsenden je angefangene 20 Mitglieder eine Delegierte/einen Delegierten in das Gremium. Der Landesverband der JEF erhält ein eigenes Delegiertenkontingent.