Entwarnung für die Zimtschnecke

Die Zimtschnecke ist gerettet: Das Lieblingsgebäck unserer dänischen Nachbarn wird nicht von der EU verboten. Entsprechende Behauptungen von EU-Gegnern erwiesen sich gestern als Irrtum. Also alles nur falscher Alarm?

Die Zimtschnecke bleibt erlaubt.

Im November hatten Warnungen eines Experten Schlagzeilen gemacht, wonach der Gehalt des Gebäcks an gesundheitsschädlichem Cumarin die EU-Grenzwerte überschreite und daher ein Verbot drohe. Weil Cumarin Leberschäden verursachen kann schreibt seit 2011 eine EU-Verordnung europäische Grenzwerte für den Aromastoff vor.

Die Nachricht verbreitete sich schnell: Viele Medien zeigten sich erstaunt, Nutzer der sozialen Medien fragten empört, ob es mitten in der Euro-Krise keine wichtigeren Themen gebe. Selbst in den USA fand das Thema Beachtung.

Am Montag erklärte der dänische Bäckerverband dann schließlich, die Gefahr sei gebannt. Es habe sich herausgestellt, dass die Zimtschnecken als traditionelles Gebäck bis zu 50 Milligramm Cumarin pro Kilo enthalten dürften, den von der EU erlaubten Grenzwert für Saison-Backwaren.

Beim geplanten EU-Verbot für Zimtschnecken handelt es sich also tatsächlich um falschen Alarm. Dieser kam aber für die EU-Gegner zu einem passenden Zeitpunkt: Der Streit um das Süßgebäck verstärkte die europaskeptische Stimmung in Dänemark, EU-Gegner machten die „Zimtaffäre“  prompt zum Wahlkampf-Thema und wurden bei der Europawahl stärkste Kraft.

Doch nicht nur in Dänemark tragen mangelnde oder falsche Informationen über die EU und ihre Gesetzgebung vielerorts zum Erstarken europaskeptischer Parteien bei. Eine Liste populärer EU-Mythen – und ihre Aufklärung – finden Sie Opens external link in new windowhier.