Botschafter Georges Santer wies darauf hin, dass viele der ambitionierten ursprünglichen Ziele der Ratspräsidentschaft von den akuten Herausforderungen der aktuellen Flüchtlingskrise überschattet würden. Dieses Thema beherrsche derzeit zu Recht die öffentliche Debatte. Dennoch wolle Luxemburg auch die weniger prominenten, auf längere Sicht aber ebenso wichtigen gesellschaftlichen Herausforderungen angehen.
Dazu zählte der Botschafter den Kampf gegen sowie die Bewältigung der Folgen des Klimawandels, und die Reform der Entwicklungszusammenarbeit. Auch die Weiterentwicklung einer europäischen Wirtschaftsregierung sei wichtig, um die Folgen der Eurokrise endgültig zu bewältigen und eine ähnliche Krise in Zukunft zu verhindern. Eine bessere Abstimmung im Bereich der Steuergesetzgebung müsse auch in diesem Zusammenhang gesehen werden.
Prof. Michael Stöber von der Christian Albrechts Universität Kiel betonte, dass die Europäische Union im Bereich der Steuergesetzgebung über nur wenige direkte Kompetenzen verfügt. Nicht erst seit dem Lux-Leaks Skandal im vergangenen Jahr sei die Kommission zwar an einer weiteren Harmonisierung und Vereinheitlichung insbesondere der Unternehmenssteuer in Europa interessiert. Das Interesse der Mitgliedsstaaten, Brüssel beim Budgetrecht mitreden zu lassen, sei jedoch traditionell gering. Nicht erst seit dem „Lux-Leaks-Skandal“ beginne hier aber ein Umdenken. Die Steuersouveränität der Mitgliedsstaaten dürfe nicht zum Prinzip der „doppelten Nicht-Besteuerung“ verkommen.
In diesem Zusammenhang sei auch der Richtlinienentwurf zur Konsolidierten Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage zu sehen. Er liege bereits seit Jahren vor, sei aber im Hinblick auf aktuelle Entwicklungen neu in der Diskussion. Das Verfahre biete nicht nur den Staaten den Vorteil größerer Transparenz sondern vereinfache auch das Verfahren für betroffene Unternehmen. Auch die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den verschiedenen nationalen Steuerbehörden soll verbessert werden.
Einige wichtige Punkte seien unter den Mitgliedsstaaten aber weiterhin strittig. Botschafter Santer machte allerdings deutlich, dass die Richtlinie nicht am Widerstand seines Landes scheitern werde. Mit der Veröffentlichung von Steuervorbescheiden sei Luxemburg vielmehr mit gutem Beispiel voran gegangen. Eine effektive Harmonisierung der Steuergesetzgebung müsse aber gemeinsam mit der OECD und den G20 geschehen. Darin stimmten Botschafter Santer und Prof. Stöber überein.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Internetauftritt der EU-Ratspräsidentschaft Luxemburgs