Dabei müssen EU-Bürger bei Behandlungen in einem anderen Mitgliedsstaat die gleichen Kostenbeiträge leisten, wie in ihrem Heimatstaat. Ebenso sind Krankenrezepte in Zukunft in allen EU Mitgliedsstaaten wirksam.
Allerdings soll es Ausnahmeregelungen geben. Spezielle oder sehr teure Behandlungen oder auch die Kosten einer Krankenhausübernachtung werden gesondert begutachtet. Teilweise werden Kosten nicht übernommen. Künftig muss das nationale Gesundheitssystem eine solche negative Entscheidung aber in jedem Einzelfall begründen.
Sonderregelung gegen die Überlastung
In EU Ländern mit höheren Kosten- oder Leistungssätzen werden Bürger aus Ländern mit niedrigen Kostensätzen sich eher nicht behandeln lassen. Für diese EU-Bürger würden die Kosten der Behandlung im EU- Ausland die Kosten im Heimatland übersteigen. Künftig können sich EU-Bürger aus Ländern mit hohen Kosten im günstigeren Ausland behandeln lassen. Sie kriegen dann den Realpreis der Behandlung erstattet. Dies könnte Kritikern zufolge eine Überlastung der günstigeren nationalen Gesundheitssysteme zur Folge haben.
Die EU Kommission widerspricht dieser Befürchtung. Eine massenhafte Abwanderung von Patienten in günstigere EU-Länder sei nicht zu erwarten. Im Zweifelsfall schützt eine Sonderregelung betroffene Gesundheitssysteme vor dem Zusammenbruch.
Außerdem wird in jedem Land eine nationale Kontakt- und Informationsstelle eingerichtet. Dort sollen Betroffene Rat und Unterstützung erhalten. Der EU-Kommission zufolge sind damit die Weichen für ein europäisches Patientensystem gestellt.
Für deutsche Bürger nichts Neues
Für die meisten deutschen EU-Bürger ändert sich kaum etwas. Die meisten Kassen tragen bereits die Kosten der Behandlung im europäischen Ausland. Die Regelung nutzt vor allem reisefreudigen Europäern und Personen aus Grenzgebieten. Auch das deutsch-dänische Grenzgebiet im Norden Schleswig-Holsteins ist betroffen.
Hauke Kahnert
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EU-Kommission Vertretung in Deutschland, 22. Oktober 2013: Europaweite Patientenrechte treten am Freitag in Kraft