Einer der zentralen Streitpunkte war die Höhe der direkten Subventionen an landwirtschaftliche Großbetriebe. Nun sollen die Agrarbeihilfen für diese Betriebe ab einem Betrag von 150.000 Euro gekürzt werden. Die genaue Ausgestaltung übernehmen jedoch die Mitgliedsstaaten. Wer kleinere Betribe unterstützen will, kann dazu auch das Modell einer Umverteilungsprämie für die ersten Hektarflächen wählen.
Geeinigt haben sich die Verhandlungsführer auch auf eine gerechtere Verteilung der Agrarbeihilfen zwischen den EU-Staaten bis spätestens 2019. Den EU-Staaten steht es frei, bis zu 15 Prozent der Direktbeihilfen zur Förderung der ländlichen Entwicklung zu nutzen.
EU-Landwirtschaftskommissar Dacian Ciolo? begrüßte die Einigung: "Nach der Einigung über große Teile des GAP-Reformpakets im Juni darf ich Ihnen nun zu meiner Freude mitteilen, dass es uns gelungen ist, das gesamte Reformpaket unter Dach und Fach zu bringen. Ich möchte den Ministern und Mitgliedern des Europäischen Parlaments ausdrücklich für Ihre Kompromissfähigkeit im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens danken.“
Nach fast zweijährigen Verhandlungen zwischen Kommission, Europäischen Parlament und Rat konnte eine politische Einigung über die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik erzielen werden. Die bis zuletzt noch offenen Fragen wurden nun auch abschließend geklärt. Damit sind die hauptsächlichen politischen Verhandlungen abgeschlossen. Die formelle Verabschiedung der Reform durch Europäisches Parlament und Rat wird bis Ende 2013 erwartet, mit dem Ziel des Inkrafttretens der GAP-Reform zum 1. Januar 2014 zu ermöglichen.
P.Averdick
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offizielle Pressemitteilung der Europäischen Kommission; 24.09.13