Als Vertretung der Regionen berät der AdR EU-Gesetzgebungsverfahren. Außerdem überwacht der AdR eines der zentralen Prinzipen europäischer Zusammenarbeit: das Subsidiaritätsprinzip. Nach diesem Prinzip darf die EU nur dann politisch eingreifen, wenn Probleme und Aufgaben auf europäischer Ebene effizienter gelöst werden können. Ansonsten liegt die Verantwortung weiterhin bei den Mitgliedstaaten.
Ein Beispiel: Mehrere Länder in der EU betreiben Fischfang in der Nordsee. Im Laufe der letzten Jahre waren viele Arten gefährlich überfischt. Um die Nachhaltigkeit des Fischbestandes zu gewährleisten, verabredeten die beteiligten Mitgliedstaaten verbindliche Fangquoten. Das Problem betraf mehrere Mitgliedstaaten, also wurde die Entscheidung auf EU-Ebene getroffen. Die Einhaltung der Fangquoten und eine mögliche Sanktionierung bei Verstößen übernahmen aber die Mitgliedstaaten. Denn sie können vor Ort die Umsetzung effizienter gestalten.
Der Vorsitzende der Europa Union Norderstedt Manfred Ritzek sagte bezüglich des Subsidiaritätsprinzips: "Das Subsidiaritätsprinzip ist eine wichtige Grundlage für kommunal- und regionalpolitisches Handeln innerhalb der Europäischen Union. Wir vor Ort sollten europapolitische Gesetzesinitiativen danach beurteilen. Wir sollten mal bei unseren Bürgermeistern und Kreispräsidenten fragen, welche Verbindung diese Persönlichkeiten zum AdR haben und wann sie mal ein Anliegen zur Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips an den AdR gegeben haben."
Momentan stellt Deutschland 24 Vertreter im AdR. Das Land Schleswig Holstein wird von der Landtagsabgeordneten Regina Poersch vertreten.
Von Henrik Domansky / Manfred Ritzek
Weitere Informationen finden Sie unter:
Ausschuss der Regionen