Gruppen im Parlament: Fraktionen

Innerhalb des Europäischen Parlaments organisieren sich die Abgeordneten in Gruppen (Fraktionen). Diese Fraktionen bilden sich aus der parteipolitischen, inhaltlichen Nähe zueinander, damit sie politisch handlungsfähig sind.

Denn im Parlament geht es wesentlich um die Organisation von Mehrheiten um ein bestimmtes Gesetz abzulehnen oder zu verabschieden. Abgeordnete aus allen Ländern können sich dabei zu Fraktionen zusammenschließen.

Eine Gruppe von Abgeordneten erhält ihren Fraktionsstatus jedoch nur, wenn sich mindestens 20 Abgeordnete aus fünf Ländern zu einer Gruppe zusammen schließen. Fraktionslose Abgeordnete sind im EU-Parlament selten. Meistens sind fraktionslose Abgeordnete einer bestimmten Gruppe im Parlament zumindest nahe stehend: Denn ohne Gruppe ist ein Abgeordneter im Parlament politisch handlungsunfähig.