Jeder Bürger eines EU-Mitgliedslandes ist gleichzeitig auch Teil der EU. Jedoch sind mit dem Begriff "EU" meist die Institutionen der Europäischen Union in Brüssel gemeint. Diese überstaatlichen Institutionen sind das politische und administrative Zentrum Europas.
Die EU setzt sich somit aus drei Teilen zusammen:
1. den Bürgern der EU,
2. den Regierungen der Mitgliedsstaaten und
3. den europäischen Institutionen.
Entsprechend besteht die EU aus verschiedenen zwischenstaatlichen und supranationalen Elementen, die sich gegenseitig kontrollieren und beeinflussen: Zwar liegt die Kompetenz, europäische Gesetzen vorzuschlagen, bei der europäischen Ebene (Kommission), jedoch müssen die Vertreter der Mitgliedstaaten, aus Parlament und Rat diesem zustimmen.
Dadurch gibt es auf europäischer Ebene einerseits eine vertikale (zwischen der EU Ebene und den Nationalstaaten) und gleichzeitig eine horizontale (zwischen Rat und Parlament) Gewaltenteilung. Außerdem verfügen die europäischen Institutionen immer nur über diejenigen Rechte, die ihnen von den Mitgliedsstaaten der Eu übertragen wurden.
Eine solche Abgabe von Kompetenzen birgt für die Mitgliedsstaaten immer die Furcht von Machtverlust, Verlust von Verwaltung, Struktur, Kontrolle, nationalem Bewusstsein und Ordnung. Aus diesen und anderen Gründen sind die Nationalstaaten nicht gewillt mehr Rechte an die Europäische Union abzutreten. Jedoch ist historisch zu beobachten, dass die Abgabe von Kompetenzen von nationalstaatlicher Ebene auf europäischer Ebene ein langsamer und schleichender Prozess ist und sich seit dem Maastricht Vertrag stetig erweitert hat.
Samstag, 8. Nov. 2025, Kiel